Private Suche
Die im dvv.Meldeportal hinterlegten Einwohnermeldeteildaten stehen für Auskunftsersuchen von Behörden und Polizeidienststellen zur Verfügung. Private Auskunftsersuchen über das dvv.Meldeportal (einfache Melderegisterauskünfte) sind rechtlich erlaubt. Zurzeit kann das Meldeportal jedoch nur für Anfragen seitens der Power-User (Firmenkunden aus dem Bereich der Privatwirtschaft) genutzt werden.
Informationen für Firmenkunden (Power-User)
Firmenkunden (Power-Usern) steht der automatisierte Auskunftsservice ab sofort zur Verfügung (spezielle Produktinformationen finden Sie auf der Seite Downloads). Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns haben oder detailliertere Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen gern für weitere Auskünfte zur Verfügung. Am Schnellsten erreichen Sie Ihren Ansprechpartner, wenn Sie die auf unserer Seite Kontakt hinterlegten Kontaktformulare verwenden.
Private Einzelanfragen
Private Einzelanfragen können derzeit noch nicht über das Portal bedient werden. Einzelne Anfragen können Sie deshalb direkt an die örtlichen Einwohnermeldebehörden richten. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Einzelanfragen.
Firmenkunden (Power-User) bzw. Kunden, die vielfachen Bedarf an Auskünften haben, wenden sich bitte über die "Kontakt"-Seite direkt an uns bzw. an unsere Mitarbeiter.

